KANN – AKTIONSPRODUKTE 2026

Sommer-Preisaktion 2026 | 0326 www.lithon.de Lithonplus GmbH & Co. KG Oettinger Straße 11 91710 Gunzenhausen Tel: 0 98 31 80 05-0 Mustergartenausstellung 2,5 % Mindestgefälle des Planums Randeinfassung 3 – 5 mm Fugenbreite 3–5 mm Fugen vollständig füllen Bettung Pflaster Tragschicht Frostschutzschicht Tragschicht Untergrund Unterbau Fuge Schematischer Aufbau einer Betonpflasterfläche 10 GRUNDREGELN FÜR DEN EINBAU VON PFLASTER UND PLATTEN FÜR GERING BELASTETE FLÄCHEN (OHNE SCHWERVERKEHR) 1. AKTUELLE EINBAUREGELN BEACHTEN z. B.: DIN 18318, DIN 18315, ZTV Wegebau. Ausführliche Einbauhinweise siehe www.lithon.de 2. PLANUM D as Planum muss standfest, tragfähig, profilgerecht, eben und auf Sollhöhe hergestellt sein. Die Oberfläche des Planums ist zu entwässern. Das Gefälle ist mit mindestens 2,5 %, bei wasserempfindlichen Böden mit mindestens 4 % auszuführen. D okumentierte Qualitätskontrolle (Prüfungen durch den Auftragnehmer) mit Soll-/Ist-Angabe ist dem Auftraggeber vorzulegen. 3. FROSTSCHUTZ- UND TRAGSCHICHTEN AUS UNGEBUNDENEN MINERALSTOFFEN D ie Tragschicht aus ungebundenen Gesteinskörnungen muss tragfähig, standfest und ausreichend wasserdurchlässig sein. Das Gefälle – abhängig vom Einsatzbereich – ergibt sich aus der Neigung der Pflasteroberfläche. Bezüglich Sollhöhe und Ebenheit gelten die genaueren Anforderungen der fertigen Pflasteroberfläche (DIN 18318). D as kornabgestufte Material darf sich beim Einbauen nicht entmischen. Gesteinskörnungen 0/32 und 0/45 sind zu verwenden. Eine geschlossene Oberfläche ist erforderlich. D okumentierte Qualitätskontrolle (Prüfungen durch den Auftragnehmer) mit Soll-/Ist-Angabe ist dem Auftraggeber vorzulegen. 4. RANDEINFASSUNG/BORDSTEINE D ie Randeinfassung muss ausreichend stabil sein. Der Abstand der Borde wird durch Auslegen einzelner Stein- oder Plattenreihen vor Beginn der Verlegearbeiten festgelegt. Bordsteine und Einfassungssteine (mind. 8 cm dick) sind höhen und fluchtgerecht auf ein Fundament ≥ 10 cm dick und mit einer Rückenstütze ≥ 10 cm dick aus Beton (C 12/15) zu versetzen (vgl. ZTV-Wegebau). Der Fundamentbeton ist gegen Austrocknen zu schützen. Entwässerungsrinnen müssen mit einem Gefälle von ≥ 0,5 % in Längsrichtung eingebaut werden. Diese sind höhen- und fluchtgerecht auf ein Betonfundament (C 12/15) in Zementmörtel zu verlegen. Das Fundament muss mindestens 10 cm dick sein. Die Fugen sind mit gebundenem Fugenmaterial (Werksmörtelmischung) zu verfugen. Bewegungsfugen sind mindestens alle 6 m vorzusehen, dabei werden Dehnscheiben durchgängig in das Fundament geführt. Die oberen 3 cm der Rinne werden nach DIN 18318 mit Pflasterfugenmasse (bit. Heißverguss) ausgeführt. 5. ANGELIEFERTE BAUPRODUKTE PRÜFEN B etonwaren sind bei Lieferung stichprobenartig auf die Maßhaltigkeit, die Farbe und die Oberflächenbearbeitung zu prüfen und mit Mustersteinen abzugleichen. Die Prüfung ist im Bautagebuch zu dokumentieren. 6. PFLASTERBETTUNG V or Einbau der Bettung ist die Tragschicht gem. DIN 18318 Kapitel 3.2 zu prüfen. Dokumentierte Überprüfung. Die Bettungsschicht ist in gleichmäßiger Dicke von 4 cm (+/- 1 cm) im verdichteten Zustand höhen- und profilgerecht auszuführen. Grundsätzlich sind bei befahrenen Flächen Materialien mit einem Größtkorn von mind. 5 mm zu verwenden. Gebrochene, kornabgestufte und kornstabile Gesteinskörnungen Splitte 0/5 bzw. 0/8 mm (Sandanteil etwa 25 bis 30 %) sind zu bevorzugen. Nach dem Abziehen darf die Bettung nicht mehr befahren oder betreten werden. 7. BETONPFLASTERSTEINE UND PLATTEN AUS BETON VERLEGEN Betonsteine und -platten sind im vereinbarten Verband und mit ausreichender Fugenbreite von 4 mm (+/- 1 mm) zu verlegen. Die Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen. Geradlinige Fugenverläufe sind durch ausreichendes Schnüren in Längs- und Querrichtung sicherzustellen. Abstandhalter geben nicht die erforderliche Fugenbreite vor, pressfugige Verlegung ist zu vermeiden. Unerwünschte Farbkonzentrationen sollten durch Mischen der Steine aus mehreren Paketen vermieden werden. Passsteine dürfen nur so geschnitten werden, dass eine Mindestlänge von 8 cm bleibt. Spitzwinklige Passsteine sollten vermieden werden. Das Zuarbeiten sollte durch Nassschnitt erfolgen. Das »Knacken« kann für rustikale Pflastersteine zu einer optisch vorteilhaften Bruchkante führen. Der Anschluss an Flächenbegrenzungen (Borde, Rinnen, Gebäude) sollte insbesondere bei unregelmäßigem Verlauf mit Bänderungszeilen ausgeführt werden. 8. VERFUGEN D as Einbringen des Fugenmaterials erfolgt kontinuierlich, jedoch nach Ausrichten des Fugenverlaufes, durch Einfegen mit dem Fortschreiten der Verlegearbeiten. Die Fugen sind vollständig zu füllen. Kornabgestufte Fugenmaterialien (Größtkorn mind. größer 4 mm) sind zu bevorzugen; die Materialien müssen filterstabil zum Bettungsmaterial sein. 9. VERDICHTEN V or dem Verdichten ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzukehren. Das Verdichten der Flächenbefestigung erfolgt nur im trockenen Zustand. B etonsteine werden in der Regel mit einer Rüttelplatte verdichtet. Das Abrütteln erfolgt quer zur Verlegerichtung vom Rand zur Mitte mit einer leichten Rüttelplatte bis zur Standfestigkeit. Pflasterflächen dürfen nur bei trockener Pflasteroberfläche und nur mit Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden. Unverfugte Pflasterflächen dürfen nicht abgerüttelt werden. Betonplatten bis 5 cm Dicke werden in der Regel mit einem Gummihammer höhengerecht versetzt und leicht verdichtet. 10. F UGEN VOLLSTÄNDIG FÜLLEN D urch das Einschlämmen einer feinkörnigen Gesteinskörnung erfolgt der abschließende Fugenschluss. Das zum Einschlämmen verwendete Fugenmaterial sollte bei hochwertigen Betonwaren farblich an die Materialoberfläche angepasst werden. Färbende Fugenmaterialien sind zu meiden. Die Fugen sind auch nach Fertigstellung der Fläche regelmäßig nach Erfordernis nachzubehandeln.

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